Steuergeheimnis statt Cloud
Als Steuerberater bewegen Sie sich mit Mandantendaten in einem der sensibelsten Bereiche, die es gibt. § 203 StGB stellt die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe, das StBerG verpflichtet Sie zur Verschwiegenheit.
Eine Cloud-KI, die Mandantenunterlagen an fremde Server schickt, ist damit schwer vereinbar. Ein Gerät im Haus hält die Daten dort, wo sie hingehören, und nimmt Ihnen diese Abwägung ab.
Was ein Steuerkanzlei-Firmengedächtnis kann
- Mandantenhistorie und frühere Fälle durchsuchen, statt in alten Ordnern zu blättern.
- Interne Klärungen zu Sonderfällen wiederfinden, die sonst nur ein Kopf kennt.
- Belege und Unterlagen thematisch auffindbar machen, quer über Mandate hinweg.
- Neue Mitarbeiter schneller einarbeiten, weil die Antworten schon im Haus liegen.
Für welche Kanzleien
Vom Einzelbüro bis zur mittelgroßen Sozietät: je länger es Ihre Kanzlei gibt, desto mehr Wissen steckt in Mandaten, Mustern und Mitarbeitern. Ein Gerät im Haus macht es auffindbar, ohne dass ein einziger Beleg die Kanzlei verlässt.
Abgerechnet wird zum Festpreis pro Kanzlei, nicht pro Kopf und Monat. Die drei Ausbaustufen und was jede umfasst, stehen auf der Übersicht zum KI-Wissensmanagement.
Häufige Fragen
Auch Anwaltskanzleien stehen vor der gleichen Frage. Wie das dort aussieht, steht auf der Seite zum Wissensmanagement für Kanzleien. Wie wir eine Steuerberatung schon bei der Automatisierung unterstützt haben, zeigt der Referenzfall Steuerberater.