Warum Cloud-KI in der Kanzlei ausscheidet
Für die meisten Betriebe ist eine Cloud-KI eine Frage des Datenschutzes. Für eine Kanzlei ist sie eine Frage des Berufsrechts. Sobald Mandatsinhalte an einen Cloud-Dienst oder einen US-Server gehen, berühren Sie Ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und § 2 BORA. Dazu kommt § 203 StGB, und wenn die Kanzlei einen Betriebsrat hat, greift § 87 BetrVG bei der Einführung mit: KI, Betriebsrat und Berufsgeheimnis.
Ein Gerät im Haus dreht das um: Ihr Kanzleiwissen bleibt physisch bei Ihnen, die Suche läuft lokal, nichts wird nach außen übertragen. Damit fällt der Grund weg, aus dem Cloud-KI in der Kanzlei überhaupt zum Problem wird.
Was ein Kanzlei-Firmengedächtnis kann
- Frühere Schriftsätze und Muster finden, ohne den Kollegen zu fragen, der sie damals geschrieben hat.
- Mandatshistorie und Vermerke durchsuchen, auch fünf Jahre später und über Aktenzeichen hinweg.
- Neue Referendare und Mitarbeiter finden Präzedenzfälle und die interne Linie selbst, statt jede Frage nach oben zu tragen.
Was die Suche heute kostet
Belastbare Zahlen zum Zeitaufwand deutscher Kanzleien gibt es nicht. Das Soldan-Institut erhebt Wochenarbeitszeiten, aber keine Aufteilung auf Verwaltung und Recherche, und wer Ihnen an dieser Stelle eine Prozentzahl nennt, hat sie meistens aus einer amerikanischen Erhebung übersetzt. Was sich sagen lässt, kennen Sie aus dem eigenen Haus: Der Aufwand steckt selten in der juristischen Frage, sondern im Wiederfinden dessen, was die Kanzlei längst geschrieben hat.
- Zu einer Konstellation existiert ein Schriftsatz, aber der Kollege, der ihn verfasst hat, sitzt seit zwei Jahren woanders.
- Das passende Muster liegt in einem Ordner, dessen Benennung damals jemand anders festgelegt hat.
- Eine Frage kommt zum vierten Mal, und die interne Linie dazu steht nirgends geschrieben.
- Ein Vermerk aus einem alten Mandat wäre jetzt Gold wert, nur weiß niemand mehr, unter welchem Aktenzeichen er liegt.
Der zweite Punkt betrifft die Werkzeuge, die als Abhilfe angeboten werden. Zwei Untersuchungen der Universität Stanford aus dem Jahr 2024 haben geprüft, wie verlässlich Sprachmodelle juristische Fragen beantworten. Allgemeine Modelle erfanden bei überprüfbaren Fragen zu Gerichtsentscheidungen in 58 bis 88 Prozent der Fälle Fundstellen, die es nicht gibt; das ist das Ergebnis von Dahl, Magesh, Suzgun und Ho, „Large Legal Fictions". Die auf Recht spezialisierten Werkzeuge lagen in der zweiten Arbeit aus dem Stanford RegLab immer noch bei 17 bis 33 Prozent.
Beide Untersuchungen betreffen amerikanisches Recht und amerikanische Anbieter. Die Zahlen lassen sich auf deutsche Rechtsprechung nicht übertragen, das Muster dahinter aber schon: Ein Modell ohne Quelle erfindet eine.
Deshalb gibt ein Firmengedächtnis zu jeder Antwort die Fundstelle mit. Sie lesen nicht, was ein Modell für plausibel hält, sondern sehen, aus welchem Ihrer eigenen Dokumente die Antwort stammt, und können sie in einer halben Minute nachschlagen.
Für welche Kanzleien
Boutique oder mittelgroß, eine Fachanwaltschaft oder mehrere: gemeinsam ist Ihnen viel Wissen in Akten und Köpfen und eine strenge Schweigepflicht. Genau der Fall, für den ein Gerät im Haus gebaut ist statt einer Cloud, in die man Mandantsgeheimnisse besser nicht tippt.
Ab welcher Kanzleigröße die Serverstufe trägt
Eine Zahl gibt es nicht, und wer Ihnen eine nennt, rät. Den Ausschlag geben vier andere Dinge, und die Zahl der Anwälte ist keines davon.
- Wie viele Leute gleichzeitig damit arbeiten. Ein Gerät für eine Boutique verhält sich anders als eines, an dem morgens um neun fünfzehn Leute gleichzeitig suchen.
- Ob mehrere Standorte auf denselben Bestand zugreifen sollen. Sobald ein zweites Büro dazukommt, wird aus der Frage nach dem Gerät eine Frage nach der Anbindung.
- Wie viel von Ihrem Bestand digital vorliegt. Das Firmengedächtnis arbeitet mit digitalen Dokumenten, also PDF mit Textebene und Textdateien.
- Ob Sie den Betrieb im Haus behalten wollen oder jemanden brauchen, der ihn übernimmt.
Der dritte Punkt ist in Kanzleien der häufigste Anlass, sich die größere Stufe anzusehen. Alte Akten liegen oft als Scan vor, und ein Scan ist für ein Suchsystem zunächst ein Bild ohne Text. Die Texterkennung dafür gehört zur Serverstufe. Sie ist gebaut und auf der Hardware geprüft, läuft aber noch in keiner Kundeninstallation; was das für Ihren Bestand bedeutet, klären wir vor der Beauftragung und nicht danach.
Wie die größere Stufe gebaut ist, was sie kostet und wo sie gerade steht, lesen Sie auf der Seite zum eigenen KI-Server.
Abgerechnet wird zum Festpreis pro Kanzlei, nicht pro Kopf und Monat. Die drei Ausbaustufen und was jede umfasst, stehen auf der Übersicht zum KI-Wissensmanagement. Die Preise der Serverstufe stehen auf deren eigener Seite, sie liegen um ein Vielfaches darüber.
Häufige Fragen
Auch Steuerkanzleien stehen vor der gleichen Frage. Wie das dort aussieht, steht auf der Seite zum Wissensmanagement für Steuerberater. Wie wir eine Kanzlei schon bei der Automatisierung unterstützt haben, zeigt der Referenzfall Anwaltskanzlei.