Warum Cloud-KI in der Kanzlei ausscheidet
Für die meisten Betriebe ist eine Cloud-KI eine Frage des Datenschutzes. Für eine Kanzlei ist sie eine Frage des Berufsrechts. Sobald Mandatsinhalte an einen Cloud-Dienst oder einen US-Server gehen, berühren Sie Ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und § 2 BORA.
Ein Gerät im Haus dreht das um: Ihr Kanzleiwissen bleibt physisch bei Ihnen, die Suche läuft lokal, nichts wird nach außen übertragen. Damit fällt der Grund weg, aus dem Cloud-KI in der Kanzlei überhaupt zum Problem wird.
Was ein Kanzlei-Firmengedächtnis kann
- Frühere Schriftsätze und Muster finden, ohne den Kollegen zu fragen, der sie damals geschrieben hat.
- Mandatshistorie und Vermerke durchsuchen, auch fünf Jahre später und über Aktenzeichen hinweg.
- Neue Referendare und Mitarbeiter finden Präzedenzfälle und die interne Linie selbst, statt jede Frage nach oben zu tragen.
Für welche Kanzleien
Boutique oder mittelgroß, eine Fachanwaltschaft oder mehrere: gemeinsam ist Ihnen viel Wissen in Akten und Köpfen und eine strenge Schweigepflicht. Genau der Fall, für den ein Gerät im Haus gebaut ist statt einer Cloud, in die man Mandantsgeheimnisse besser nicht tippt.
Abgerechnet wird zum Festpreis pro Kanzlei, nicht pro Kopf und Monat. Die drei Ausbaustufen und was jede umfasst, stehen auf der Übersicht zum KI-Wissensmanagement.
Häufige Fragen
Auch Steuerkanzleien stehen vor der gleichen Frage. Wie das dort aussieht, steht auf der Seite zum Wissensmanagement für Steuerberater. Wie wir eine Kanzlei schon bei der Automatisierung unterstützt haben, zeigt der Referenzfall Anwaltskanzlei.