Warum eine Cloud-KI in der Praxis ausscheidet
Eine Praxis arbeitet mit Gesundheitsdaten, den sensibelsten Daten, die die DSGVO überhaupt kennt (Art. 9). Dazu kommt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB. Eine Cloud-KI, die solche Inhalte an fremde oder US-Server gibt, ist damit kaum vereinbar. Ein Gerät im Haus hält alles lokal, dann stellt sich die Frage der Übermittlung gar nicht erst.
Was ein Praxis-Firmengedächtnis kann
- Praxisabläufe, Standards und Hygienevorgaben auffindbar machen, statt sie nur mündlich weiterzugeben.
- Abrechnungswissen zu Sonderfällen festhalten, das sonst nur eine erfahrene Kraft im Kopf hat.
- Neue MFA schneller einarbeiten, weil die Antworten schon in der Praxis liegen.
- Gerätedokumentation und interne Anweisungen an einer Stelle durchsuchen.
Für welche Praxen
Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder MVZ: je eingespielter das Team, desto mehr läuft über Zuruf und Erfahrung. Ein Gerät im Haus sichert dieses Wissen, ohne dass ein einziger Datensatz die Praxis verlässt.
Abgerechnet wird zum Festpreis pro Praxis, nicht pro Kopf und Monat. Die drei Ausbaustufen und was jede umfasst, stehen auf der Übersicht zum KI-Wissensmanagement.
Häufige Fragen
Anwaltskanzleien stehen vor der gleichen Schweigepflicht-Frage. Wie das dort aussieht, steht auf der Seite zum Wissensmanagement für Kanzleien. Warum so viel Praxiswissen mit dem Ruhestand verschwindet, steht im Beitrag zum Fachkräftemangel.